Veröffentlicht am 14.06.2018
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet die KfW-Förderung für verschiedene Einbruchschutz-Maßnahmen an bestehenden Wohnungen und Wohnhäusern für Privatpersonen an. In Deutschland nimmt die Zahl der Einbrüche permanent zu. Immer mehr Menschen statten ihren Wohnraum mit einbruchshemmenden Mitteln und Systemen aus. Diese kosten in der Anschaffung wie auch in der Integrierung durch Fachleute jedoch viel Geld. Der Staat unterstützt Privatpersonen bei diesen Investitionen durch Zuschüsse oder zinsgünstigen Förderkrediten im Rahmen von bestimmten Förderprogrammen der KfW. Seit dem 15. September 2017 bietet die KfW für den Einbruchschutz sogar höhere Investitionszuschüsse, die fortan gestaffelt sind. Im Folgenden erfahren Sie alles über die Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz, einschließlich der Förderhöhe und der förderfähigen Maßnahmen.
KfW Förderung zum Einbruchschutz – welche Möglichkeiten gibt es?
Der Schutz vor Wohnungseinbrüchen als eigene Vorsorgemaßnahme wird empfohlen und staatlich gefördert. Im Auftrag vom „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB)“ unterstützt die KfW die Maßnahmen zum Einbruchschutz. Diese KfW Förderung richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden und Wohnungen ebenso wie an Mieter von Wohnraum. Gefördert werden hier ausschließlich Privatpersonen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine KfW Förderung zum Einbruchschutz für einzelne Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Sie fördert diese auch in Kombination mit anderen Bauvorhaben, wie etwa das Sanieren für mehr Energieeffizienz oder ein Umbau zur Barrierefreiheit. Es kann ein Zuschuss von der KfW für die Investition beantragt werden oder alternativ auch ein zinsgünstiger Förderkredit aufgenommen werden. Die KfW Förderung wird im Rahmen folgender Programme angeboten:
- KfW Förderung „Altersgerecht Umbauen“ Investitionszuschuss Einbruchschutz
- KfW Förderung „Altersgerecht Umbauen“ Kredit
- KfW Förderung „Energieeffizient Sanieren“ Kredit / Zuschuss
Der sogenannte „Investitionszuschuss zum Einbruchschutz“ wird als Zuschuss von der KfW im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ für Einzelmaßnahmen gewährt. Er erfreut sich einer starken Nachfrage. Je nachdem, um welche Art von Schutzmaßnahme es sich handelt, muss der KfW Einbruchschutz in dem entsprechenden Förderprogramm beantragt werden.
Höhe des Zuschusses der KfW und Förderkredite
Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ wurde der Zuschuss der KfW für Einzelmaßnahmen zum 15.09.2017 geändert und wird nun gestaffelt und in höherem Rahmen angeboten. Ein Beispiel ist die KfW Förderung für die Anschaffung und Installation einer Alarmanlage.
Wie hoch ist der Zuschuss von der KfW?
Die Höhe der KfW Zuschüsse nur für Einbruchschutz staffelt sich wie folgt:
- für die ersten 1.000 Euro beträgt der Zuschuss der KfW 20 % der Investitionskosten (maximal 200 Euro)
- auf jeden weiteren Euro über 1.000 Euro wird ein Zuschuss von 10 % gewährt
- der Investitionszuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen beträgt insgesamt maximal 1.600 Euro
Die Investitionskosten müssen pro Antragstellung mindestens 500 Euro betragen und werden bis zu einer Höhe von maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst. Der Investitionszuschuss für Einbruchschutz (455-E) wird direkt bei der KfW online im Zuschussportal beantragt.
Höhe der KfW Förderung im Rahmen eines Kredits
Einbruchschutzmaßnahmen, die gleichzeitig auch der altersgerechten Barrierefreiheit oder der Energieeffizienz dienen, können im Rahmen des jeweiligen KfW Kredits mitgefördert werden. Sie stellen zudem eine Alternative zum KfW Zuschuss dar. Förderkredite werden dabei zu besonders vorteilhaften Konditionen angeboten und bei der Hausbank beantragt.:
- KfW Einbruchschutz Kredit „Altersgerecht Umbauen“
- Kreditzinsen: effektiver Jahreszins von 0,75 Prozent
- Kredithöhe: bis 50 000 Euro
- unabhängig vom Alter
- KfW Einbruchschutz Kredit „Effizient Sanieren“
- Kreditzinsen: effektiver Jahreszins von 0,75 Prozent
- Kredithöhe: 100 000 Euro bei Energieeffizienzhaus/50 000 Euro bei Einzelmaßnahmen
- Zuschuss von KfW bis 27 500 Euro zur Tilgung
KfW Förderung – welche Einbruchschutzmaßnahmen werden gefördert?
Mit der KfW Förderung werden somit eine Reihe von Maßnahmen finanziell unterstützt, um den privaten Wohnraum rund herum vor Eindringlingen zu sichern. Konkrete Maßnahmen im Rahmen der Förderung zum Einbruchschutz sind:
- Der Einbau und die Nachrüstung von einbruchshemmenden Türen im Wohnraum („Altersgerecht Umbauen“)
- Sicherung der Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren („Energieeffizient Sanieren“/“Altersgerecht Umbauen“)
- Beleuchtungsanlagen samt Bewegungsmelder für Fenster und Türen („Altersgerecht Umbauen“)
- KfW Förderung einer Alarmanlage innen und außen („Altersgerecht Umbauen“)
- KfW Einbruchschutz zur Überprüfung von Besuchern bspw. durch Videoüberwachung („Altersgerecht Umbauen“)
Was für andere Förderungen gibt es?
Neben der KfW Förderung wird der Einbruchschutz auch teilweise durch spezielle Programme von den verschiedenen Bundesländern gefördert. Zudem können Sie die Kosten für entsprechende Maßnahmen im eigenen Haushalt von der Einkommenssteuer gemäß § 35a EStG absetzen. Dies gilt jedoch nur für die Kosten der Handwerker, nicht für die Materialkosten.
Die KfW Förderung bietet also eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Diese erstreckt sich auf die Materialkosten und die Kosten für Handwerker zum fachgerechten Einbau von Türen, Fenstern, Anlagen oder Systemen als Einbruchschutz. Insbesondere der erhöhte Zuschuss der KfW für Einzelmaßnahmen hilft Privatpersonen, ordentliche Anlagen zum sicheren Schutz vor Einbrüchen zu finanzieren. Ideal sind auch die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen der KfW. Qualitativ hochwertige und förderfähige Technologien sowie kompetente und individuelle Beratung finden Sie diesbezüglich bei Falke Sicherheitstechnik!
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